- Ein Grauimport ist ein Kraftfahrzeug, das neben der "offiziellen" Händlerschiene durch freie, nicht durch Verträge an den jeweiligen Hersteller oder Generalimporteur gebundene Händler in einen anderen als den vom Hersteller vorgesehenen Markt eingeführt wird.
Wir als Vertragshändler möchten Sie darüber Informieren warum der Kauf eines legal eingeführten Fahrzeugs sinnvoller ist und schließen uns den Ausführungen anderer an.
Den meisten "Garagen-Verkäufern" aber auch größeren Händlern geht es in erster Linie nur darum, schnell und einfach Geld zu verdienen – und der Kunde schaut im nachhinein meist dumm in die Röhre wenn er nicht eindeutig über den wichtigen Unterschied zwischen offiziellen und frei importierten Fahrzeugen aufgeklärt wird.
Solange man keinerlei Probleme mit dem Grauimport hat spart man Geld – mal mehr, mal weniger, dies ist in der heutigen Zeit sicherlich ein ausschlaggebendes und verständliches Argument.
Muss das Fahrzeug zur Reparatur weil z.B. der Motor defekt ist, kommen recht schnell Reparaturkosten zusammen, welche in keinem Verhältnis zu der Ersparnis beim Kauf eines Importfahrzeuges stehen. Ganz abgesehen vom Ärger, dem Zeitaufwand und dem Nutzungsausfall welcher in unmittelbarem Zusammenhang mit einem Schadensfall steht.
Bei Importfahrzeugen hat der Käufer lediglich Anspruch auf die gesetzliche zweijährige Gewährleistung. Hier muss der Verkäufer für Schäden haften, welche schon bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhanden waren. Das erste halbe Jahr steht der Verkäufer in der Beweispflicht, ab dann der Käufer.
Dass dies in den meisten Fällen erfolglos für den Käufer ist muss an dieser Stelle sicher nicht näher erläutert werden.
Dagegen gibt es beim Grauimporteur nur die Werkstattgarantie, diese gilt in der Regel nur bei diesem Händler Vorort und kann auch kürzer sein.
Das heißt: Der Fahrzeugbesitzer, der im Urlaub oder auf einer langen Tour einen Schaden mit seinem Fahrzeug hat, welcher durch die Garantie abgedeckt ist, muss das Fahrzeug zu seiner Werkstatt bringen, wo er das es gekauft hat.
Der Kunde der HERSTELLERGARANTIE hat, fährt einfach zum nächst gelegenen Vertragshändler und kann dort seine Ansprüche geltend machen.
Die Vertragshändler sind gezwungen einen sehr hohen Technologie Stand zu halten, dieses beinhaltet Produkt bezogenes Spezialwerkzeug, Werkstatthandbücher, Meisterbetrieb, Ersatzteilbevorratung und Weiterbildungsmaßnahmen.
Bei offiziellen Fahrzeugen wie zum Beispiel von Suzuki, Piaggio, Peugeot usw. erhält der Käufer eine mindestens einjährige, oftmals sogar eine zweijährige Hersteller-Garantie.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand:
- keine Reparaturkosten im Garantiefall
- ein bundesweit greifendes Händlernetz ermöglicht ihm die freie Auswahl der Reparaturwerkstatt
- die Reparatur wird von einer Fachwerkstatt mit geschultem Personal durchgeführt
- es werden Original-Ersatzteile zur Reparatur verwendet
- oftmals ist auch nach Ablauf der Garantie eine Schadensregelung auf Kulanzbasis möglich
- All diese Argumente sollte man bei einem Fahrzeugkauf mit in Betracht ziehen, denn sonst kommt das Ende schneller als einem lieb ist weil man am falschen Ende sparen wollte.
> Übrigends: Sie erhalten auf jede bei uns gekaufte Suzuki 3 Jahre Garantie.
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